Freitag, 16. Januar 2026

Aktuelle Informationen zur 2G+-Regelung im Ahorn-Sportpark

  • Für die Altersgruppe über 16 Jahren gilt ab dem 28.12.2021 die neue 2G-Plus-Regelung für alle Sportangebote in der Ahorn-Sportpark-Halle. Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, sind in NRW nicht von der Testpflicht befreit.
  • Für die Altersgruppe von 12-15 Jahre (weiterführende Schule) gilt bis zum 31.12. weiterhin die 3G-Regelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks ein Test-Nachweis durch einen medizinischer Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Ein Schülerausweis reicht nicht aus.
  • Für die Altersgruppe unter 12 Jahren gilt eine Testpflicht. Hier fordert der Ahorn-Sportpark, dass die Kinder zu den jeweiligen Angeboten in der Halle einen medizinischen Test oder die Bestätigung der Erziehungsberechtigten über einen Selbsttest vorlegen. Bei allen drei Nachweisarten gilt die 24-Stunden-Testregelung. Die Bestätigung für die Selbstbestätigung gibt es zum Ausdrucken hier: Bestätigung Selbsttestung-Kinder U12
  • In den Winterferien vom 27.12. – 09.01.2022 wird als Testnachweis keine Schulbescheinigung akzeptiert!
 
Folgende Corona-Testzentren liegen in der Nähe des Ahorn-Sportparks:
 
  1. Ohne Terminbuchung auf dem Parkplatz P0 an der Benteler-Arena: Öffnungszeiten
  2. Mit Terminbuchung bei den Johannitern Paderborn: Terminbuchung und Öffnungszeiten
Idealerweise verfügen alle über die luca App für die digitale Kontaktnachverfolgung.