Freitag, 29. März 2024

Aktuelle Informationen zur 2G-Regelung im Ahorn-Sportpark

Ab dem 24.11.2021 gelten aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung im Ahorn-Sportpark neue Zugangsregeln. Diese betreffen sowohl die Halle als auch das Außengelände

ab 16 Jahren: 2G-Regelung (geimpft, genesen); es ist zwingend ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mitzuführen!

von 12-15 Jahren: 3G-Regelung; Testnachweis: schriftliche Schulbescheinigung oder ein medizinischer Test. 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) Testregelung; Ein Schülerausweis reicht nicht aus; es ist zwingend ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) mitzuführen!

unter 12 Jahren: Testpflicht; Nachweis: Schulbescheinigung oder einen medizinischen Test oder die Bestätigung der Erziehungsberechtigen über einen Selbsttest (Bestätigung Selbsttestung_Kinder U12)
24 Stunden (Antigen-Schnelltest, Selbsttest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) Testregelung

Ausnahme – Personengruppe, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann: Testpflicht; Nachweis: das medizinische Attest und ein negativer medizinischer Test vorzulegen.
24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) Testregelung; es ist zwingend ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mitzuführen!

Ab Montag, den 22.11.2021 übernimmt ein von der Ahorn-Sportpark gGmbH beauftragter Sicherheitsdienst die Kontrolle der Regelungen am Haupteingang zur Ahorn-Sportpark-Halle von montags-freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Nachverfolgbarkeit wird weiterhin fortgesetzt. Das bedeutet, dass die Kontaktnachverfolgung weiterhin vom Verein oder über die Luca-App erfolgen muss.